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Musikrecht

Das Musikrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Musikern, Textern, Komponisten, Managern, Konzertveranstaltern, Verlagen, Labels, Produzenten, Vertriebsunternehmen, Internet-Providern, Verwertungsgesellschaften etc.

Ob es sich um den ersten Plattenvertrag handelt, die Gründung einer Band, den Umgang mit Managern, Verlagen und Labels, die Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, die Klärung von Rechten oder um Fragen der Abrechnung und Mitgliedschaft bei GEMA/GVL, die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten hierbei in allen Aspekten und Bereichen des Musikbusiness.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Künstlerverträge, Bandübernahmeverträge, Produzentenverträge, Managementverträge, Agenturverträge, Veranstaltungsverträge, Konzertverträge, Filmmusikverträge, Master-use Lizenzen, Synchronisationslizenzen, Bandgründungsverträge, Musikvideoproduktionen, Werbemusikverträge, Musikverlagsverträge, Autorenexklusivverträge, Editionsverträge, Administrationsverträge, Co-Verlagsverträge, Sample Clearances, Internationale Licensing & Distribution Agreements, GEMA, GVL und ausländische Verwertungsgesellschaften, Vertriebsverträge, Music-on-Demand & Online-Distribution, Rechtsprobleme bei Tauschbörsen, Internet-Radio, Mobile Entertainment, Prozeßführung, Künstlersozialversicherung (KSK), "Ausländersteuer" (Freistellungen nach Doppelbesteuerungsabkommen).

Haben Sie Fragen zum Musikrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zu Recht & Praxis in der Musikbranche, Musikverträgen etc. finden Sie auch im Praxishandbuch Musikrecht.

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