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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist in der Fachanwaltsordnung geregelt:


    Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat ein Rechtsanwalt auf seinem Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

    Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

    Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Rechtsanwalt muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei eine Mindestzahl von Fällen (auch gerichtlich) bearbeitet hat.

    Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

    1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen
    2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
    3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
    4. Rundfunkrecht
    5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
    6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
    7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

    Rechtsanwalt Homann wurde die Fachanwaltsbezeichnung von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.