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Anwaltskosten
Die Höhe der Anwaltsvergütung ist in Deutschland teilweise gesetzlich geregelt:
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- Suchen Sie einen Anwalt für eine Vertretung in einem Gerichtsverfahren, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz feste Gebühren vor. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Sache (z.B. der Höhe der Forderung); sie dürfen überschritten, aber nicht unterschritten werden. In der Regel rechne ich hier nach diesen gesetzlichen Gebühren ab. Wenn Sie mir Ihren Fall schildern (Sie können mich gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben), gebe ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
- Benötigen Sie einen Anwalt für eine Vertretung gegenüber Dritten (z.B. für ein Forderungsschreiben), gelten in der Regel ebenfalls diese gesetzlichen Gebühren. Auch hier gebe ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Sind die gesetzlichen Gebühren nur schwer zu ermitteln oder erscheinen sie der Sache nicht angemessen, kann für beide Seiten eine Abrechnung auf Stundenbasis interessengerechter sein. Hier rechne ich nach einem Stundensatz ab, den ich Ihnen gerne mitteile.
- Haben Sie Interesse an einer Beratung (z.B. einer rechtlichen Einschätzung eines Problems, einer projektbezogenen oder laufenden Beratung, einer Vertragsprüfung, einer Vertragserstellung etc.), so sieht das Gesetz hierfür keine feste Vergütung vor. Hier rechne ich ebenfalls nach meinem Stundensatz ab. Wenn sich die Angelegenheit hierfür eignet, kann in Ausnahmefällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Auch hier mache ich Ihnen gerne einen Vorschlag.
Alle Anfragen zur Höhe der Kosten sind selbstverständlich kostenfrei.
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Wenn Sie ein Kostenangebot möchten, können Sie mich über das Kontaktformular oder wie folgt erreichen:
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Homann
Marienstr. 2
D-10117 Berlin
Tel: +49 (030) 24 72 90-86
Fax: +49 (030) 24 72 90-87
e-Mail: homann@homann.com
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