US-Recht |
 |
 |
Aufgrund der Vernetzungen in Wirtschaft und Recht geraten deutsche und europäische Mandanten immer öfter in Berührung mit US-amerikanischen Sachverhalten, etwa weil Verträge amerikanischem Recht unterliegen oder Vertragspartner und Konkurrenten in den USA ansässig sind. Bereits frühzeitig sollte sich jeder im internationalen Rechtsverkehr tätige Mandant informieren, welche Rechte und Ansprüche er nach amerikanischem Recht besitzt (sei es als Kläger oder Beklagter) und wie diese durchsetzbar sind (Kosten, Zeit, Procedere).
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Homann bietet ihren Mandanten kompetente Beratung bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche in den USA. Rechtsanwalt Homann ist seit 1998 als Attorney at Law in New York zugelassen und arbeitet seitdem mit seinem amerikanischen Kollegen Bob Perlstein und einem Netzwerk von ortsansässigen Spezialisten auf allen Gebieten des Zivilrechts zusammen.
|
Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere: |
 |
Forderungsdurchsetzung, Unterstützung in Klageverfahren, Vollstreckung ausländischer Urteile, Rechtsgutachten, Beratung, Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung, gewerblicher Rechtsschutz, Entertainment Law.
Haben Sie Fragen zum US-Recht oder zu den Kosten einer Beratung?
|
| |
|