US-Recht |
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Aufgrund der Vernetzungen in Wirtschaft und Recht geraten deutsche und europäische Mandanten immer öfter in Berührung mit US-amerikanischen Sachverhalten, etwa weil Verträge amerikanischem Recht unterliegen oder Vertragspartner und Konkurrenten in den USA ansässig sind. Bereits frühzeitig sollte sich jeder im internationalen Rechtsverkehr tätige Mandant informieren, welche Rechte und Ansprüche er nach amerikanischem Recht besitzt (sei es als Kläger oder Beklagter) und wie diese durchsetzbar sind (Kosten, Zeit, Procedere).
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Homann berät selbst nicht im US-amerikanischen Recht; diese Angelegenheiten werden selbständig von in den USA ansässigen Spezialisten, insbesondere dem Kooperationsbüro von Bob Perlstein in New York, betreut.
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Die Leistungen des Kooperationsbüros umfassen insbesondere: |
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Forderungsdurchsetzung, Unterstützung in Klageverfahren, Vollstreckung ausländischer Urteile, Rechtsgutachten, Beratung, Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung, gewerblicher Rechtsschutz, Entertainment Law.
Haben Sie Fragen hierzu?
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