berät Musiker, Künstler, Autoren, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Film- und Fernsehschaffende, Designer, Fotografen, Produzenten, Studios, Schallplattenfirmen, Verlage, Agenturen, Manager etc. auf allen Gebieten des Urheber- und Medienrechts.
Die Tätigkeit im Copyright & Entertainment Law erfordert eine umfassende Kenntnis der geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze der Medien- und Unterhaltungsindustrie; Rechtsanwalt Homann ist aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit im Urheber- und Medienrecht mit den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der Branche vertraut.
Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten bei Konzeption, Ideenschutz, Rechteklärung, Vertragsverhandlung, Vertragsdurchführung, Finanzierung, Produktion, Lizenzierung, Werbung, Marketing, Merchandising, Auswertung, Abrechnung und schließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Interessenwahrnehmung.
|
|
Ihr Kontakt:
Hans-Jürgen Homann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Marienstr. 2
D-10117 Berlin
Tel: +49 (030) 24 72 90-86
e-Mail: homann @ homann . com**
Die Kanzlei besitzt Kontakt zu internationalen Entertainment Law Firms und arbeitet mit einem selbständigen Kooperationsbüro* in New York zusammen.
New York Office:
1501 Broadway/Suite 703
New York, New York 10036 (U.S.)
Attention: Robert S. Perlstein, J.D.
(* keine Sozietät)
(** die Versendung von Werbe-E-Mails oder Newsletter an die Kanzlei-E-Mail-Adresse ist untersagt)
|