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International Copyright Law

Unter dem internationalen Urheberrecht versteht man sowohl die Fragen grenzüberschreitender Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als auch das internationale Konventionsrecht zum Schutze der Urheber- und Leistungsschutzrechte, wie etwa die Revidierte Berner Übereinkunft, das Welturheberrechtsabkommen, die World Intellectual Property Organization, das General Agreement on Tariffs and Trade/TRIPS etc.

Die Kanzlei berät in allen Bereichen des internationalen und insbesondere des anglo-amerikanischen Copyright & Entertainment Law, z.B. bei der Konzeption, Verhandlung und Ausgestaltung von Verträgen, der Durchsetzung des Rechtsschutzes, Fragen der Lizenzierung und des Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Copyright Clearances, Koproduktionsverträge, Lizenzverträge, Distributionsverträge, Rechtsgutachten, internationale Abkommen, Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, einstweiliger Rechtsschutz, internationales Verfahrensrecht.

Haben Sie Fragen zum International Copyright Law oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zu internationalen Koproduktions- und Lizenzverträgen finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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