International Copyright Law |
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Unter dem internationalen Urheberrecht versteht man sowohl die Fragen grenzüberschreitender Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als auch das internationale Konventionsrecht zum Schutze der Urheber- und Leistungsschutzrechte, wie etwa die Revidierte Berner Übereinkunft, das Welturheberrechtsabkommen, die World Intellectual Property Organization, das General Agreement on Tariffs and Trade/TRIPS etc.
Die Kanzlei hilft z.B. bei der Konzeption, Verhandlung und Ausgestaltung von Verträgen, der Durchsetzung des Rechtsschutzes, Fragen der Lizenzierung und des Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke. Die Beratung der Kanzlei erstreckt sich hierbei nicht auf das außereuropäische Recht; diese Angelegenheiten werden selbständig durch lokale Anwaltsbüros betreut.
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Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere: |
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Copyright Clearances, Koproduktionsverträge, Lizenzverträge, Distributionsverträge, Rechtsgutachten, internationale Abkommen, Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, einstweiliger Rechtsschutz, internationales Verfahrensrecht.
Haben Sie Fragen zum International Copyright Law oder zu den Kosten einer Beratung?
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Mehr zu internationalen Koproduktions- und Lizenzverträgen finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht. |
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