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Marken- & Wettbewerbsrecht

Das Markengesetz regelt die Entstehung, den Umfang und die Dauer des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr. Das Wettbewerbsrecht schützt den freien Wirtschaftsverkehr gegen unlauteren Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Kanzlei berät in allen Bereichen des Marken- und Wettbewerbsrechts, z.B. bei der Anmeldung von Marken, der Vertretung in Markenstreitigkeiten, der Lizenzierung und dem Verkauf von Marken sowie der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Markeneintragungen (z.B. Prüfung der Schutzfähigkeit von Kennzeichen, Bewertung möglicher Kollisionsfälle mit Drittzeichen, Registrierung von nationalen oder EU-Gemeinschaftsmarken), Vertretung (z.B. im außergerichtlichen Abmahnverfahren, im Widerspruchsverfahren vor dem DPMA, im einstweiligen Rechtsschutz, im Rahmen von Löschungsklagen), Schutz von Unternehmenskennzeichen, Titelschutz, Titelschutzanzeigen, Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen, Erstellung von Gutachten, Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen (Irreführung, Rufausbeutung, Belästigung, Behinderung, Verstöße gegen Werbe- und sonstiges Recht), Prüfung von geschäftlichen Aktivitäten (Werbemaßnahmen, Kundenaktionen, Gewinnspiele, Preisangaben).

Haben Sie Fragen zum Marken- und Wettbewerbsrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zum Markenschutz und zur Markenlizenz im Filmbereich finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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