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Presserecht

Das Presserecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wort- und Bildberichterstattern, Autoren, Fotografen, Agenturen, Zeitungs-, Zeitschriften- oder Buchverlagen, Vertriebsunternehmen, Rundfunkanstalten, Medien- und Internetdiensten und schließlich auch den Betroffenen einer Berichterstattung in den Medien.

Die Kanzlei berät hierbei in allen medienrechtlichen Bereichen im Presse- und Pressevertriebsrecht, Rundfunkrecht, insbesondere bei Fragen der Haftung, Grenzen der Berichterstattung und des Schutzes von Rechten Dritter.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Schutz von Persönlichkeitsrechten, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Schutz vor unzulässigen Fotoveröffentlichungen, Ehrverletzungen und unwahren Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellungen, einstweilige Verfügungen, Abmahnungen, Klagen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Widerruf, Anzeigenrecht, Pressevertriebsrecht, Preisbindung, Abonnementverträge, Abo-Werbung, Kopplungsverbote, Recht der Telemedien, Presserecht im Internet, internationaler Schutz.

Haben Sie Fragen zum Presserecht oder den zu Kosten einer Beratung?

Mehr zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und zur Filmfreiheit finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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