Das Presserecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Wort- und Bildberichterstattern, Autoren, Fotografen, Agenturen, Zeitungs-, Zeitschriften- oder Buchverlagen, Vertriebsunternehmen, Rundfunkanstalten, Medien- und Internetdiensten und schließlich auch den Betroffenen einer Berichterstattung in den Medien.
Die Kanzlei berät hierbei in allen medienrechtlichen Bereichen im Presse- und Pressevertriebsrecht, Rundfunkrecht, insbesondere bei Fragen der Haftung, Grenzen der Berichterstattung und des Schutzes von Rechten Dritter.
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Schutz von Persönlichkeitsrechten, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Schutz vor unzulässigen Fotoveröffentlichungen, Ehrverletzungen und unwahren Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellungen, einstweilige Verfügungen, Abmahnungen, Klagen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Widerruf, Anzeigenrecht, Pressevertriebsrecht, Preisbindung, Abonnementverträge, Abo-Werbung, Kopplungsverbote, Recht der Telemedien, Presserecht im Internet, internationaler Schutz.
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