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Verlagsrecht

Das klassische Verlagsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Autoren, Verlagen, Herausgebern, Übersetzern, Händlern etc. Von steigender Bedeutung sind auch die urheber- und medienrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Schriftwerken in den neuen digitalen Medien.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Verlagsverträge, Taschenbuchlizenzen, Buchgemeinschaften, Zeitschriften- und Zeitungseditionen, Herausgeberverträge, Übersetzerverträge, Lizenzverträge, Verfilmungsverträge, Offline- und Online-Nutzungen (z.B. CD-ROMs, Online-Zeitschriften, Datenbanken), Hörbücher, VG Wort, VG Bild-Kunst, Illustrationsverträge, Bildagenturverträge, Bühnenverlagsverträge, Kunstverlagsverträge, Prüfung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten und Bildrechten, Fragen der Beendigung von Verlagsverträgen, Probleme der Buchpreisbindung, Prozeßführung, Ansprüche auf angemessene Vergütung der Urheber.

Haben Sie Fragen zum Verlagsrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zu Musikverlagsverträgen finden Sie auch im Praxishandbuch Musikrecht.

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