Das Theaterrecht regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen Autoren, Übersetzern,
Theater-, Musical- und Opernhäusern,
Veranstaltern, Regisseuren, Darstellern,
Sängern, Tänzern, Orchestermusikern, sonstigen
technischen und künstlerischen Angestellten,
Verlagen etc.
Die Kanzlei berät in allen urheber- und
arbeitsrechtlichen Bereichen des Theaterrechts,
z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Aufführungs-
und Engagementverträgen, der Klärung und
Abgeltung von Buch- oder Musikrechten oder bei
Fragen des individuellen oder kollektiven
Arbeitsrechts.
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Aufführungsverträge,
Regieverträge, Darstellerverträge,
Anstellungsverträge, Tourneeverträge,
Verlagsverträge, Musikrechte, Autorenrechte, Persönlichkeitsrechte, Merchandising,
Lizenzverträge, Prozeßführung.
Haben Sie Fragen zum Theaterrecht oder zu den Kosten einer Beratung?
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