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Theaterrecht

Das Theaterrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Autoren, Übersetzern, Theater-, Musical- und Opernhäusern, Veranstaltern, Regisseuren, Darstellern, Sängern, Tänzern, Orchestermusikern, sonstigen technischen und künstlerischen Angestellten, Verlagen etc.

Die Kanzlei berät in allen urheber- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Theaterrechts, z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Aufführungs- und Engagementverträgen, der Klärung und Abgeltung von Buch- oder Musikrechten oder bei Fragen des individuellen oder kollektiven Arbeitsrechts.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Aufführungsverträge, Regieverträge, Darstellerverträge, Anstellungsverträge, Tourneeverträge, Verlagsverträge, Musikrechte, Autorenrechte, Persönlichkeitsrechte, Merchandising, Lizenzverträge, Prozeßführung.

Haben Sie Fragen zum Theaterrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

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