Das Kunst- und Designrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Künstlern, Grafikern, Designern, Auftraggebern, Verlagen, Agenturen, Verwertungsgesellschaften, Galeristen, Kunsthändlern etc.
Die Kanzlei berät in allen Bereichen des Kunst- und Designrechts, z.B. im Rahmen der Ausgestaltung von Bestell- oder Nutzungsverträgen, des Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutzes sowie der Verwertung in Handel und Verlag.
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Ausstellungsverträge, Illustratorenverträge, Bestellverträge, Kunstverlagsverträge, Urheber- und Geschmacksmusterschutz, VG Bild-Kunst, Prozeßführung.
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