Das Fotorecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Fotografen, Agenturen, Models, Zeitschriften- und Kunstverlagen, Verwertungsgesellschaften etc.
Die Kanzlei berät hierbei in allen Bereichen des Fotorechts, z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Bestell- oder Agenturverträgen, des Urheberrechts- und Bildnisschutzes, der Honorar- und Unterlassungsklagen sowie der Probleme bei der Nutzung und Bearbeitung von Fotografien in den digitalen Offline- und Online-Medien.
|
Fotoaufträge, Nutzungsverträge, Digitale Bildbearbeitung, Bildhonorarklagen, Agenturverträge, Haftungsfragen (z.B. von Bildagenturen), Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Bildarchivierung, Model-Releases, Kunstverlagsverträge, Bildrechte im Internet, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Prozeßführung.
Haben Sie Fragen zum Fotorecht oder zu den Kosten einer Beratung?
|