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Fotorecht

Das Fotorecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Fotografen, Agenturen, Models, Zeitschriften- und Kunstverlagen, Verwertungsgesellschaften etc.

Die Kanzlei berät hierbei in allen Bereichen des Fotorechts, z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Bestell- oder Agenturverträgen, des Urheberrechts- und Bildnisschutzes, der Honorar- und Unterlassungsklagen sowie der Probleme bei der Nutzung und Bearbeitung von Fotografien in den digitalen Offline- und Online-Medien.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Fotoaufträge, Nutzungsverträge, Digitale Bildbearbeitung, Bildhonorarklagen, Agenturverträge, Haftungsfragen (z.B. von Bildagenturen), Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Bildarchivierung, Model-Releases, Kunstverlagsverträge, Bildrechte im Internet, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Prozeßführung.

Haben Sie Fragen zum Fotorecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zum Schutz des Lichtbildners in der Filmproduktion finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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