Praxishandbuch Filmrecht



Praxishandbuch Musikrecht



zum Weblog

EDV- und Computerrecht

Das EDV- und Computerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Entwicklern, Herstellern und Händlern von Hard- und Software, Lizenznehmern von Programmen und Programmpaketen sowie Endnutzern.

Die Kanzlei berät in allen Bereichen des EDV- und Computerrechts, z.B. im Rahmen der Vertragsgestaltung von der Entwicklung und Herstellung von Hard- und Software bis zum Vertrieb und zur Lizenzierung über den traditionellen Handel oder webbasierte Modelle (z.B. ASP).

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Programmentwicklungsverträge, Softwarelizenzverträge, Softwarekaufverträge, Datenbankwerkverträge, Wartungsverträge, Application Service Providing (ASP), Vertriebsverträge, Gestaltung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern, Haftungsfragen, Prozeßführung.

Haben Sie Fragen zum EDV- und Computerrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Musikrecht
Filmrecht
Fernsehrecht
Multimedia- und Internetrecht
EDV- und Computerrecht
Fotorecht
Kunst- & Designrecht
Theaterrecht
Verlagsrecht
Presserecht
Marken- & Wettbewerbsrecht
Werberecht
International Copyright Law
US-Recht