Das EDV- und Computerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Entwicklern, Herstellern und Händlern von Hard- und Software, Lizenznehmern von Programmen und Programmpaketen sowie Endnutzern.
Die Kanzlei berät in allen Bereichen des EDV- und Computerrechts, z.B. im Rahmen der Vertragsgestaltung von der Entwicklung und Herstellung von Hard- und Software bis zum Vertrieb und zur Lizenzierung über den traditionellen Handel oder webbasierte Modelle (z.B. ASP).
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Programmentwicklungsverträge, Softwarelizenzverträge, Softwarekaufverträge, Datenbankwerkverträge, Wartungsverträge, Application Service Providing (ASP), Vertriebsverträge, Gestaltung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern, Haftungsfragen, Prozeßführung.
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