Multimedia- und Internetrecht |
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Im Bereich des Multimediarechts unterscheidet man zwischen dem sogenannten Offline-Bereich, d.h. der Nutzung und Verschmelzung verschiedener traditioneller audio-visueller Medien wie Film, Musik, Foto, Text- und Datensammlungen auf einem körperlichen Datenträger, und dem sogenannten Online-Bereich, d.h. der Nutzung von Zugriffs- und Abrufdiensten innerhalb von Netzwerken, einem Intranet oder dem Internet. Die Rechtsprobleme, die sich aus diesen Online-Diensten ergeben, werden oft unter den Begriff Online- oder IT-Recht gefasst.
Die Kanzlei berät hierbei in allen Bereichen des Multimedia- und Internetrechts, insbesondere des Urheberrechts, allgemeinen Vertragsrechts, Strafrechts, Presserechts, Telekommunikationsrechts, in Fragen der Lizenzierung, Vertragsgestaltung, Haftung und des Rechtsschutzes.
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Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere: |
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Webdesignverträge, Providerverträge, Web-Hostingverträge, Rights Clearances, Kooperationsverträge, Softwarelizenzverträge, Datenbankwerkverträge, Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen, Schutz von Domainnamen, Domain-Übertragungsverträge, Prüfung von Online-Shops, Internet-Auktionsverträge, E-Commerce-Vertrgäe, Banner-Verträge, Online-Distribution, Music-on-Demand, Video-on-Demand, webbasierte Softwareanwendungen (ASP), Marken- und Werberecht im Internet, Haftungsfragen (Störerhaftung), Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Prozeßführung.
Haben Sie Fragen zum Multimedia- und Internetrecht oder zu den Kosten einer Beratung?
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Mehr zur Nutzung von Musik im Internet finden Sie auch im Praxishandbuch Musikrecht. |
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