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Fernsehrecht

Das Fernsehrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Drehbuchautoren, Filmproduzenten, Regisseuren, Schauspielern, Moderatoren, Berichterstattern, Komponisten, Film- und Fernsehschaffenden, Agenturen, Verlagen, privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen etc.

Die Kanzlei berät in allen urheber-, medien- und wettbewerbsrechtlichen Bereichen des Fernsehrechts, z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Verträgen, des Ein- und Verkaufs von Lizenzrechten, der Gestaltung von Ko- und Auftragsproduktionen, der Abgeltung von GEMA- und sonstigen Nutzungsgebühren etc.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Auftragsproduktionen, Stoffentwicklungsverträge, Verfilmungsverträge, Koproduktionsverträge, Regieverträge, Anstellungsverträge, Filmmusiklizenzen, GEMA und GVL, Soundtrackauswertung, DVD-Auswertung von Filmen und Serien (z.B. Altfilmen), Video-on-Demand (VoD), Streaming-Angebote (z.B. Internet-Archive), Pay-TV, Business-TV, IPTV, Web-TV, Merchandising, Formatlizenzen, Lizenzverträge, Werberecht, Schleichwerbung, Product-Placement, Beistellungen, virtuelle Werbung, Sponsoringverträge, Prozeßführung, internationales Film- und Fernsehrecht, Europäisches Medienrecht, Rundfunkrecht, Jugendschutz, Mehrwertdienste.

Haben Sie Fragen zum Fernsehrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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