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Filmrecht

Das Filmrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Drehbuchautoren, Produzenten, Regisseuren, Schauspielern, Film- und Fernsehschaffenden, Komponisten, Agenturen, Verlagen, Verleih- und Vertriebsunternehmen, privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen, regionalen, nationalen und internationalen Filmförderungen, Filmfonds, Banken, Versicherungen etc.

Die Kanzlei berät in allen Bereichen des Filmgeschäfts, z.B. im Rahmen der Stoffentwicklung von der Filmidee über das Treatment bis zum Drehbuch, im Rahmen der Produktion von der Finanzierung über den ersten Drehtag bis zur Postproduktion, im Rahmen der Auswertung vom Festival über den Verleih bis zum Weltvertrieb. Die Kanzlei übernimmt die komplette rechtliche Begleitung nationaler und internationaler Filmproduktionen, von der Rechteklärung bis zur Gestaltung und Verhandlung sämtlicher Vertragswerke in deutscher oder englischer Sprache.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen insbesondere:

Rights Clearance, Drehbuchverträge, Verfilmungsverträge, Koproduktionsverträge, Auftragsproduktionen, Regieverträge, Anstellungsverträge, Crew-Verträge, Filmmusiklizenzen, Master-use Lizenzen, Synchronisationslizenzen, GEMA-Rechte, Soundtrackauswertung, Merchandising, Marketing, Formatlizenzen, Filmförderverträge, Filmfinanzierungsverträge, Depiction Releases, Life Story Rights Agreements, Verleih- und Vertriebsverträge, Lizenzverträge, DVD- und Videoauswertung, Video-on-Demand (VoD), Web-TV, IPTV, internationale Filmproduktionen, SAG Agreements, Prozeßführung.

Haben Sie Fragen zum Filmrecht oder zu den Kosten einer Beratung?

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch im Praxishandbuch Filmrecht.

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